Textron, Inhaber der Markenrechte an den Bell Hubschraubern AH-1Z, UH-1Y und V-22, hatte Electronic Arts mit gerichtlichen Schritten gedroht falls diese Hubschrauber in Computerspielen verwendet würden. EA ignorierte die Drohung und baute diese Modelle u.a. in Battlefield 3 ein. Dabei beruft sich EA auf die Meinungsfreiheit der amerikanischen Verfassung ("Free Speech"). Um die Lage zu klären hat EA nun selbst vor einem kalifornischen Gericht Klage eingereicht.
In der Regel werden die Nachbildungen realer, kommerzieller Gegenstände in Spielen nicht ohne Lizenz verwendet. Je nach Ausgang des Verfahrens könnten sich hier also Änderungen abzeichnen.