Sonstiges

Der Staat schlägt wieder zu: Indizierungen im August 2011

.ram 31. August 2011

Quelle:

BPJM / USK

Der Staat schlägt wieder zu: Indizierungen im August 2011

Diesen Monat gibt es mal zur Abwechslung keine Indizierungen von neuen oder alten PlayStation Spielen, dafür aber eine andere coole Botschaft. Die Ego-Shooter Klassiker Doom und Doom II: Hell on Earth wurden aus der Liste gestrichen. Vornehmlich aber durch einen Antrag von Bethesda, die damit argumentierten, dass die Gewaltdarstellung mittlerweile nicht mehr zeitgemäß ist und sich die Videospiele aber auch Wahrnehmung dieser weiterentwickelt hat. (hier könnt ihr die komplette Argumentation nachlesen) Die USK hat übrigens beide Spiele (für PC) gleich mit einer Freigabe ab 16 Jahren neueingestuft.

So und nun noch die abschließende Frage: Wer hat noch Doom für die PS1 zu Hause rumliegen?

Spiele

  • Doom - ID Software, Mesquite/USA
  • Doom II - Hell on Earth (deutsche Fassung) - CDS, Karlsruhe

Doom erhält nach Listenstreichung USK-Kennzeichen „ab 16“

Nachdem das Spiel Doom von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen wurde, konnte es in einem Verfahren der USK nun „ab 16“ freigegeben werden. „Die Entscheidung zu Doom macht deutlich, wie sehr sich die gesellschaftliche Akzeptanz und das öffentliche Verständnis von Computerspielen seit der Veröffentlichung von Doom 1993 gewandelt hat“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. „Solche Entwicklungen werden im Jugendschutz und in der Spruchpraxis von Institutionen wie der BPjM und der USK berücksichtigt.“

Doom gilt als ein Meilenstein der Computerspielgeschichte. Es begründete das Genre der Ego-Shooter und vereinigte erstmals Singleplayer- und Multiplayer-Erfahrungen in einem Spiel. Während Listenstreichungen im Filmbereich häufiger der Fall sind, werden bei der BPjM weitaus weniger Anträge für Spiele gestellt. „Entscheidungen wie diese sind wichtig, denn sie zeigen, dass der Jugendschutz zeitgemäß ist und dadurch glaubwürdig bleibt“, gibt Falk zu bedenken.

Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass zehn Jahre nach Indizierung die Listenstreichung beantragt werden kann. Diese hatte die ZeniMax Germany GmbH als Rechteinhaber erfolgreich bei der BPjM beantragt. In der Folge konnte Doom als nicht-indiziertes Spiel bei der USK eingereicht und nach der Gremienprüfung mit „ab 16“ gekennzeichnet werden.